Vor dem Jahr 1992 eingebaute Heizkessel müssen dieses Jahr erneuert werden
Zukunft Altbau: Jetzt auf erneuerbare Energien setzen
Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten daher in diesem Jahr prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1992 eingebaut wurde. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Das Alter des Kessels kann man auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen. Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Fachleute von Zukunft Altbau raten, bereits vor der gesetzlichen Verpflichtung nach 20 Jahren zu prüfen, ob eine neue Heizung sinnvoll ist. Ist dies der Fall, sollte man auf erneuerbare Energien setzen.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Nach 30 Jahren Betrieb müssen Heizkessel in der Regel ausgetauscht werden. Die Gesetzespflicht ist als Anstoß für Gebäudeeigentümer zu verstehen: Erreichen Öl- und Gasheizungen dieses Betriebsalter, belasten sie Geldbeutel und Klima und drohen unerwartet auszufallen. Die Hälfte der Heizkessel in Deutschland ist bereits älter als 20 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel steht nicht exakt fest, Experten gehen jedoch von rund zwei Millionen aus. „Diese Uraltkessel sollten unbedingt erneuert werden“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Neue Heizungen haben deutlich bessere Wirkungsgrade, die Investition rechnet sich in vielen Fällen schon nach wenigen Jahren. Dies ist umso schneller der Fall, wenn zusätzliches Energiesparpotenzial bei der Optimierung von Regelung und Hydraulik genutzt wird.“ Bereits ab einem Alter von 20 Jahren sollten Hauseigentümer prüfen lassen, ob sich ein Tausch gegen eine moderne und effiziente Anlage lohnt, raten viele Fachleute.
Aus für Konstanttemperaturkessel
Nur für Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen vier und 400 Kilowatt endet die Betriebserlaubnis nach drei Jahrzehnten. Brennwert- und Niedertemperaturanlagen dürfen weiterlaufen. Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden sind ebenfalls von Bedeutung: Haben Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt, dürfen sie ihre Heizung weiter betreiben, auch wenn es sich um Konstanttemperaturkessel handelt. Bei einem Eigentümerwechsel gilt dann die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen.
Wie sie das Alter ihrer Heizung ermitteln können, ist den meisten Heizungseigentümerinnen und -eigentümern unklar. „Das Typenschild auf dem Heizkessel gibt neben Hersteller und Leistung auch das Baujahr an“, weiß Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Es zu finden, ist jedoch nicht immer leicht. Bei manchen Heizkesseln befindet sich das Schild unter einer Abdeckung.“ Weitere Möglichkeiten zur Bestimmung des Alters sind die Rechnung der Heizung, Protokolle des Schornsteinfegers oder Datenblätter zur Heizung. „Wer gar keine Informationen mehr zur Hand hat, kann sich an Fachleute wenden“, so Knapp. „Schornsteinfeger sind in der Lage, das Alter der Heizung bei der Kontrolle festzustellen.“ Eine weitere Möglichkeit ist die Wartung der Heizung; dort lassen sich Alter und Heizungstechnik ebenfalls aufklären. Vor Ort können die Fachleute außerdem eine Empfehlung abgeben, ob es sich lohnt, die Heizung bereits vor Ablauf der 30 Jahre auszutauschen.
Künftig auf erneuerbare Energien setzen
Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte darauf achten, dass sie möglichst wenig Schadstoffe und Kohlendioxid (CO2) ausstößt. Am besten eignen sich Geräte, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen. Ist ein Tausch auf Basis erneuerbarer Energien vorgesehen, müssen Hauseigentümer Folgendes berücksichtigen: Die Ökoheizungen werden umso effizienter, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. Eine gute Wärmedämmung reduziert sie deutlich.
Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima, sondern verursachen auch weniger Kosten. Ihre Anschaffungskosten sind nach Abzug der Förderung mit denen von Öl- und Erdgasheizungen vergleichbar. Sie sind jedoch nicht von der steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen. Außerdem macht die Nutzung erneuerbarer Wärme unabhängiger von fossiler Energie und ihren Preisschwankungen. Wichtig ist auch: Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, dass zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Daher heißt es an dieser Stelle aus vielerlei Gründen rechtzeitig vorauszudenken.
Gebäudeenergieberatung hilft bei der richtigen Wahl
Wenn Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei der Wahl der passenden Heizung die richtige Wahl treffen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen lassen, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ihre Dienstleistung wird zu 80 Prozent finanziell unterstützt, bis zu 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.
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Baden-Württemberg: Beim Heizungstausch gilt das EWärmeG
Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Südwesten sollten beim Heizungstausch eine spezielle Anforderung beachten: In Baden-Württemberg müssen alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Alternativ kann man etwa zusätzliche Dämmmaßnahmen realisieren, um die gesetzliche Vorschrift zu erfüllen.
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