Neue Handreichung hilft Kommunalaufsicht bei der Prüfung von Contracting-Projekten
Städte und Gemeinden haben in ihren Schulen, Rathäusern und Sporthallen einen großen energetischen Sanierungsbedarf. Doch oft fehlen ihnen die nötigen finanziellen Mittel zum Umbau sowie Kapazitäten für die Planung und Umsetzung. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet das Energie-Contracting. Der Markt für die Dienstleistung wächst stark, immer mehr Kommunen nutzen sie für die Modernisierung ihrer Liegenschaften. Etwa die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen bei Karlsruhe. Sie hat ihr Schul- und Sportzentrum auf diese Weise energetisch auf Vordermann gebracht. Seit einem Jahr stößt die Schule rund 70 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2) aus. Eine neue Handreichung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zeigt Kommunalaufsichtsbehörden im Südwesten nun, wie sie die immer häufiger auf ihrem Tisch landenden Contracting-Verträge einfacher prüfen können.
Beim Energie-Contracting setzt ein Energiedienstleister auf eigene Kosten eine individuell auf die Liegenschaft zugeschnittene energetische Sanierung um. Der Auftraggeber erhält Gebäude mit effizienter, klimafreundlicher Anlagentechnik. Ziel dieses Geschäftsmodells ist ein dauerhaft energieeffizienter Betrieb der technischen Anlagen in einem Gebäude. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs bis 15 Jahre. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen Energieliefer-Contracting und Energiespar-Contracting.
Beim Energieliefer-Contracting erhält der Contractor seine Vergütung über die im Gebäude verbrauchte Energie, er finanziert sich über die Energielieferung. Beim Energiespar-Contracting refinanziert er sich über die tatsächlich eingesparten Energie- und Wartungskosten. Das Risiko trägt hier der private Contractor: Er bekommt nur das vergütet, was tatsächlich eingespart wird. Daher ist er stark an dem Erfolg der Sanierung interessiert.
Auch Oberhausen-Rheinhausen profitiert von Contracting
Der Markt für Contracting-Projekte wächst seit Jahren stetig. Lag der Umsatz der Branche im Jahr 2015 noch bei 7,8 Milliarden Euro, hat er sich bis 2020 auf 10,3 Milliarden Euro um 32 Prozent erhöht. Immer mehr Kommunen und Unternehmen nutzen das Modell, um ihre Liegenschaften sanieren zu lassen.
Eine solche Kommune ist die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. Der Ort mit rund 10.000 Einwohnern im baden-württembergischen Landkreis Karlsruhe entschied sich, sein Schul- und Sportzentrum aus den 1970er-Jahren umfassend energetisch sanieren zu lassen. Die erneuerte Anlagentechnik im Schulzentrum wird am 1. April 2022 ein Jahr in Betrieb sein.
68 Prozent weniger Treibhausgasausstoß
Der Contractor errichtete zur klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung zwei effiziente Blockheizkraftwerke. Er dämmte außerdem die Gebäudehülle der Sporthalle und des Schwimmbades, installierte eine moderne Lüftungsanlage sowie eine energiesparende Beleuchtung und erneuerte die Badewassertechnik und die Sanitäranlagen. Neue Regelungstechnik spart weitere Energie ein. Mit der Sanierung wurde nicht nur die Gebäudetechnik aufgewertet, sondern es verbesserten sich auch die Bedingungen für das Lernen und den Sport in dem Bildungskomplex.
Der Erfolg kann sich sehen lassen: Der Wärmeverbrauch verringerte sich um 41 Prozent, der Stromverbrauch sogar um 58 Prozent. Die Gebäude sparen jedes Jahr rund 600 Tonnen CO2-Äquivalente ein, eine Reduktion um 68 Prozent. Die Energiekosten sanken um jährlich 285.000 Euro. Nach 15 Jahren ist die Investition des Contractors abbezahlt.
Neue Handreichung erleichtert Kommunalaufsicht die Prüfung
In den meisten Fällen werden Contracting-Projekte über den Effizienzdienstleister finanziert. Die Kommunalaufsicht muss diese dann genehmigen. Denn die Zahlungsverpflichtungen der Kommune werden laut Landesverwaltungsrecht einer Kreditaufnahme gleichgestellt. Die Prüfung der oft komplexen Verträge durch Regierungspräsidien und Landratsämter ist jedoch nicht ganz einfach. Eine neue Handreichung der KEA-BW bietet hier künftig Hilfestellung. Das achtseitige Papier zeigt, welche Dokumente auf welcher Rechtsgrundlage zu prüfen sind und unterstützt so die Genehmigungsverfahren für die Projekte.
Die „Handreichung zur Genehmigung von Contracting-Projekten in Baden-Württemberg“ kann von Rechtsaufsichtsbehörden beim Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW unter contracting@kea-bw.de bestellt werden.