Schon vor dem Ablauf der Frist auf erneuerbare Wärme umsatteln
Austauschpflicht gilt dieses Jahr für vor 1993 eingebaute Heizkessel
Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten daher in diesem Jahr prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz. Die Fachleute von Zukunft Altbau raten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung einen konkreten Plan zu entwickeln, wie man auf klimafreundliche Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen kann. Insgesamt sind sie günstiger als fossil betriebene Heizungen. Außerdem werden künftig immer kürzere Betriebszeiten für Öl- und Gasheizungen vorgegeben. Eine neue fossile Heizung als Ersatz lohnt sich daher nicht.
Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Zudem drohen sie unerwartet auszufallen. Daher hat der Gesetzgeber ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen verfügt – mit Einschränkungen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Für Konstanttemperaturkessel endet die Betriebserlaubnis nach drei Jahrzehnten.
Konstanttemperaturkessel müssen raus, außer man wohnt schon lange im Haus
Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden spielen auch eine Rolle: Wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Bei einem Eigentümerwechsel tritt dann die Austauschpflicht in Kraft. Dann hat man zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen.
Wie man das Alter der Heizung ermitteln kann, wissen Experten. „Meist findet sich die Altersangabe auf dem Typenschild am Heizkessel. Auf dem Schild ist auch der Hersteller und die Heizleistung angegeben“, sagt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Bei manchen Heizkesseln befindet sich das Schild unter einer Abdeckung und ist daher nicht ganz einfach zu entdecken.“ Wer nicht fündig wird, kann das Alter der Heizung möglicherweise der Rechnung, einem Protokoll des Schornsteinfegers oder einem Datenblatt der Heizung entnehmen. „Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich direkt an Expertinnen und Experten zu wenden“, so Knapp. „Fachleute aus der Sanitär- und Heizungsbranche sind in der Lage, bei der Wartung der Heizung Alter und Heizungstechnik zu bestimmen. Auch im Rahmen einer Energieberatung oder bei der Reinigung des Kamins können entsprechende Fachleute das Alter der Heizung feststellen.“ Vor Ort können die Fachleute außerdem eine Empfehlung abgeben, ob es sich lohnt, die Heizung bereits vor Ablauf der 30 Jahre auszutauschen.
Beim Heizen gehört erneuerbaren Energien die Zukunft
Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte nicht mehr auf Öl und Erdgas setzen. Das reduziert den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen oder Abwärme. Ist ein Heizungstausch auf Basis erneuerbarer Energien geplant, sollten Hauseigentümer berücksichtigen, dass die Erneuerbaren-Heizungen umso effizienter werden, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. In manchen Fällen sollte daher vor beziehungsweise mit dem Heizungstausch noch die ein oder andere Sanierungsmaßnahme erfolgen, etwa eine Wärmedämmung oder der Einbau größerer Heizkörper. Das verringert die Vorlauftemperatur.
Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima, angesichts steigender Kosten für Erdgas und Öl werden erneuerbare Energien im Betrieb langfristig günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher als die von Öl- und Erdgasheizungen sind. Wärmepumpen und Holzheizungen sind außerdem nicht von der ab 2024 wieder steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Nutzung erneuerbarer Wärme macht unabhängiger von den Preisschwankungen fossiler Energien.
In Baden-Württemberg sind Erneuerbare-Heizungen sogar gesetzlich gefordert. Im Südwesten müssen alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden zu mindestens 15 Prozent durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Auch bundesweit soll ein – noch viel höherer – Pflichtanteil bald der Fall sein. Die Bundesregierung plant, dass zum 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss. Öl- und Gasheizungen sind aber auch aus einem anderen Grund keine zukunftsfähige Heizung mehr. Ab den 2030er-Jahren sollen sie mit einer immer kürzeren Vorgabe zur Betriebszeit belegt werden. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, Baden-Württemberg sogar bis 2040. Öl- und Gasheizungen haben in da keinen Platz mehr. „Eine rein mit fossilen Brennstoffen betriebene neue Heizung lohnt sich daher bereits heute nicht mehr“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Gebäudeenergieberatung klärt über die Fördermöglichkeiten auf
Wenn Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei der Wahl der passenden Heizung die richtige Wahl treffen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen lassen. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ihre Dienstleistung wird bis zu 80 Prozent finanziell unterstützt, das sind maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.
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Förderung für neue Heizkessel
Der Austausch alter Heizungen wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt – auch wenn sie älter als 30 Jahre sind. Fördergelder gibt es für Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen sowie den Anschluss an ein Wärmenetz. Öl- und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert, auch wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden,.
Informationen zu der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es bei Zukunft Altbau oder auf der Website des BAFA unter der Rubrik Energie.
www.zukunftaltbau.de/eigentuemer/beratung-foerderung/foerderung
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