Für Klimaneutralität bis 2035 Zuschüsse bis fünf Millionen Euro
Mit einem neuen Wettbewerb spornt das Land seit 1. Juli besonders klimaaktive Kommunen und Landkreise im Südwesten an, die bereits bis 2035 klimaneutral sein wollen. Mit einem ambitionierten Konzept können sie sich je nach Einwohnerzahl um Fördermittel zwischen einer halben und fünf Millionen Euro bewerben. Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl und Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen. Interessierte Kommunen müssen ihre Förderanträge bis zum 31. Oktober 2022 bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) einreichen, die auch für Fragen zur Verfügung steht.
Hier sind die Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs zu finden:„Auf dem Weg zur Klimaneutralität“
Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Das besagt Paragraph 4 des Klimaschutzgesetzes. Die Kommunen sind in diesem Prozess zentrale Akteure. Für die Vorreiter unter ihnen, die die Klimaneutralität bereits fünf Jahre früher anvisieren, hat das Land am 1. Juli 2022 die Ausschreibung „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ als Wettbewerb gestartet. Insgesamt stellt das Umweltministerium bis zu 11,5 Millionen bis zum Jahr 2025 bereit.

Ein Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl und Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe. Ihr Ziel muss es sein, Klimaneutralität bis 2035 glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar für ihre Gesamtgemarkung anzustreben. Die ermittelten Zahlen beziehen sich auf den Endenergieeinsatz. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung soll die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung des eingereichten Konzepts bilden. Voraussetzung ist, dass die Kommunen das Ziel ohne oder unter minimalem Einsatz von extern wirksamen Kompensationsmaßnahmen erreichen.
Eine Bewerbung steht Kommunen offen, die zum einen am Klimaschutzpakt teilnehmen und zum anderen ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind und einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen können.
Für die von einer Jury ausgewählten Kommunen stellt das Land für drei Jahre Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll dabei unterstützen, die Maßnahmen und Aktivitäten zu etablieren und umzusetzen. Angesichts der bereits erkennbaren Aktivitäten in diesem Feld legt das Land besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Vorhaben. Eine besondere Bedeutung soll Maßnahmen zukommen, die zur kurz- bis mittelfristigen Verringerung des Erdgasbedarfs beitragen.
Je nach Größenklasse sieht das Land folgende Förderzuschüsse vor:
- Größenklasse A: bis 500.000 Euro für eine Gemeinde bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner
- Größenklasse B: bis zwei Millionen Euro für eine Gemeinde mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Größenklasse C: bis vier Million Euro für eine Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Größenklasse D: bis zu fünf Millionen Euro für einen Landkreis
Interessierte Kommunen müssen Ihre Anträge in elektronischer Form und unter dem Stichwort „Wettbewerb Klimaneutralität“ bis zum 31.10.2022 bei der KEA-BW (info@kea-bw.de) einreichen. Fragen beantwortet Dr.-Ing. Martin Sawillion (KEA-BW), Tel.: (0721) 984 71 18, mobil: 0172 898 25 39, E-Mail: martin.sawillion@kea-bw.de
Weitere Informationen sowie Unterlagen enthalten der Fördersteckbrief und die Seite des Umweltministeriums.