Solar Cluster fordert Änderung am Entwurf zum Energiesammelgesetz
Das Bundeswirtschaftsministerium will zum Jahreswechsel für neue große Solaranlagen eine Vergütungskürzung vornehmen. Die Kürzungspläne gehen aus dem Referentenentwurf des Energiesammelgesetzes hervor, den das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hat. Betroffen ist der Vergütungsanteil bei größeren Photovoltaikanlagen auf Gebäuden für die installierte Leistung von 40 bis 750 Kilowatt. Konkret soll die Vergütung am 1. Januar 2019 nicht wie bislang vorgesehen, 10,36 Cent pro Kilowattstunde betragen, sondern nur noch 8,33 Cent – rund 20 Prozent. Rund die Hälfte der aktuell neu installierten Photovoltaikleistung entfällt auf dieses Anlagensegment. Diese größeren Solarstromanlagen sorgen nach Daten der Bundesnetzagentur dafür, dass 2018 erstmals seit fünf Jahren das Zubauziel der Bundesregierung von rund 2,5 Gigawatt erreicht werden dürfte. Werden die Pläne der Bundesregierung realisiert, rechnen Experten mit einem Einbruch des Marktes. Darauf weist der Solar Cluster Baden-Württemberg hin und fordert eine Änderung am Gesetzesentwurf.
Der Branchenverband verlangt die ersatzlose Streichung der 20-Prozent-Kürzung. Nur so sei das ohnehin zu niedrige Photovoltaik-Ausbauziel der Bundesregierung zu erreichen. Von einer Überförderung, wie das Wirtschaftsministerium behauptet, könne keine Rede sein, so Solar-Cluster-Geschäftsführer Franz Pöter. „Falls durch Dumpingpreise tatsächlich künftig die Rentabilität von Solaranlagen steigen sollte und der Zielkorridor überschritten wird, greift automatisch die im EEG verankerte gleitende Absenkung der Vergütung.“
„Eine zusätzliche Einmal-Absenkung der Einspeisevergütung in dieser beträchtlichen Höhe mit einer Frist von nur zwei Monaten anzukündigen, ist dagegen ein Affront für die gesamte Branche. Planungen werden zunichte gemacht. Die Ankündigung reicht, dass Aufträge für das nächste Jahr storniert werden. Damit verspielt die Bundespolitik jegliches Vertrauen der Investoren und bringt Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis“, so Pöter weiter. „Die Bevölkerung steht weiterhin hinter dem Solarstromausbau und die Politik schwächt die Photovoltaikbranche. Eine ernsthafte Wirtschaftspolitik zur Umsetzung der Energiewende sieht anders aus.“
Die angekündigte Absenkung mit dem Verweis auf geringere Energiewendekosten zu begründen, ist laut Pöter ebenfalls nicht nachvollziehbar. Deutschland drohen bald Strafzahlungen in Milliardenhöhe an die EU wegen verfehlter Klimaschutzziele. Die Politik in Deutschland sollte daher ihre eigenen Klimaschutzziele ernst nehmen und der damit verbundenen Zukunftsindustrie im Nachhaltigkeitssektor nicht weiter Steine in den Weg legen, fordert Pöter.
Energiesammelgesetz kürzt auch bei Mieterstrom und klärt Sonderausschreibungen
Für das derzeit noch sehr überschaubare Segment der Mieterstromanlagen fällt die Kürzung noch drastischer aus. Neben der Senkung der Einspeisevergütung soll eine Kürzung des Mieterstromzuschlages hinzukommen. Für eine Anlage mit 100 Kilowatt installierter Leistung sinkt der Zuschlag Branchenberechnungen zufolge um mehr als 50 Prozent auf unter ein Cent pro Kilowattstunde. Das wird das Ende vieler Vorhaben sein, in die in den vergangenen Monaten große Hoffnung gesetzt wurde.
Inhalt des Entwurfs sind auch die im Koalitionsvertrag festgelegten Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Windenergie: Die auf zwei Jahre ausgelegten Sonderausschreibungen sollen nun auf drei Jahre gestreckt werden. Für beide regenerativen Energien wird es 2019 jeweils Ausschreibungen mit einem Umfang von 1.000 MW geben, 2020 jeweils 1.400 MW, 2021 jeweils 1.600 MW. Ursprünglich waren die zusätzlichen Mengen für 2019 und 2020 vorgesehen.
Das Energiesammelgesetz umfasst ein Paket mit Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und anderen energiewirtschaftlichen Regelungen. Eine Korrektur durch die Koalitionsfraktionen ist noch möglich.
52-Gigawatt-Deckel sollte gestrichen werden
Unheil für den Solarenergieausbau droht auch durch den bereits vor einigen Jahren beschlossenen 52 Gigawatt-Förderdeckel: Wird die deutschlandweit installierte Leistung von 52 Gigawatt (GW) erreicht, soll es keine Förderungen für Neuanlagen mehr geben. Derzeit sind rund 47 Gigawatt installiert. Daher wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2020 die inzwischen stark gesunkene, aber immer noch benötigte Einspeisevergütung abgeschafft. Die Folgen des Plans der Berliner Koalitionäre wären drastisch: Ein Ausbaustopp der Solarenergie auf Dächern und Freiflächen, soweit er nicht durch Ausschreibungen für Großanlagen geschieht, der Verzicht auf einen wichtigen Teil der Wirtschaftspolitik sowie das Verfehlen der Klimaschutzziele.
Der Solar Cluster Baden-Württemberg und die in der Solar-Offensive Baden-Württemberg agierenden 12 regionalen Photovoltaik-Netzwerke fordern daher auch die ersatzlose Streichung des Förderdeckels. „Die Deckelung ist kontraproduktiv“, sagt Geschäftsführer des Solar Cluster Franz Pöter. „Mit dieser Bremse kann Deutschland die für den Klimaschutz so nötige Solarenergie nicht ausreichend ausbauen. Wir benötigen eine deutliche Anhebung der jährlichen Neuinstallationen auf rund fünf Gigawatt pro Jahr. Dafür ist die inzwischen stark gesunkene Förderung noch eine Weile nötig.“ Neben der Erreichung der Klimaschutzziele gehe es aber auch um die Wirtschaft, so Pöter weiter: „Vom Ausbau der Solarenergie hängen Innovationen, Arbeitsplätze und Exportchancen ab. Wird er gestoppt, steht Deutschlands Erfolg auf diesem Milliardenmarkt auf dem Spiel.