Zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am 1. Juli in Kraft
Nun auch Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich.
Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Sie erhöht die Fördersätze für Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die BEG unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen mit Fördergeldern für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Lüftungsanlagen sowie neue Heizungen in Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden. Die erste Stufe war bereits im Januar in Kraft getreten und umfasst die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen. Mit der BEG erhöht der Bund die Förderung für Nichtwohngebäude und gleicht sie an die für Wohngebäude an. Ein Beispiel zeigt die Attraktivität der neuen Förderbedingungen: Wird ein Verwaltungsgebäude mit 2.200 Quadratmetern für zwei Millionen Euro komplett saniert, übernimmt der Staat davon nun bis zu eine Million Euro – 450.000 Euro mehr als bislang.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl was den Neubau betrifft als auch die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden. Zu verbesserten Fördersätzen kommen erhöhte Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Die Bundesförderung integriert mehrere Programme der bisher zuständigen KfW und BAFA und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher. Sanierungswillige können sich künftig deutlich einfacher um Förderangebote bewerben.
„Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten sich das verbesserte Förderangebot nicht entgehen lassen und die einfachere Antragstellung nutzen“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die Förderung ist so attraktiv wie nie.“ Interessant ist auch die Einführung der Zuschussvariante. Unternehmen und Kommunen, die verfügbares Geld investieren wollen, müssen nun nicht zwingend einen Kredit aufnehmen, um an Fördergelder in Form von Tilgungszuschüssen zu gelangen. Sie können ab Juli 2021 stattdessen auch einen Investitionszuschuss beantragen und den Rest der Investition aus Eigenmitteln tätigen.
Fördersätze für Gesamtsanierungen deutlich erhöht
Auch die einzelnen Förderbedingungen haben sich verbessert, insbesondere für Gesamtsanierungen. Die drei Standards für Effizienzgebäude Denkmalschutz, Effizienzgebäude 100 und Effizienzgebäude 70 werden jeweils um 7,5 Prozentpunkte bessergestellt. Die Förderung liegt bei diesen Stufen nun zwischen 25 und 35 Prozent Investitionszuschuss oder Tilgungszuschuss beim Kredit. Gebäudesanierer erhalten für die beiden neuen Effizienzgebäudestandards 55 und 40 sogar 40 beziehungsweise 45 Prozent Zuschuss. Hinzu kommt ein möglicher Bonus von fünf Prozentpunkten bei Bestandsgebäuden und 2,5 Prozentpunkten bei Neubauten: Den Zuschlag erreicht man entweder mit der EE-Klasse; wer mindestens 55 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs über erneuerbare Energien deckt, erhält mehr Fördergeld. Alternativ gibt es die Nachhaltigkeits-Klasse, wenn ein zertifiziertes Nachhaltigkeitssystem angewandt wird.
Die förderfähigen Kosten steigen um fünf Millionen auf 30 Millionen Euro. Statt bis zu 275 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind nun maximal 2.000 Euro anrechenbar. Ein Beispiel zeigt, was das konkret bedeutet: Wer bei einer zwei Millionen Euro teuren energetischen Sanierung eines Verwaltungsgebäudes mit 2.200 Quadratmetern Nettogrundfläche auf ein Effizienzgebäude 70 bislang einen Zuschuss von 27,5 Prozent und damit 550.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent und maximal 800.000 Euro. Wer das Gebäude auf das nächsthöhere Niveau Effizienzgebäude 55 saniert, erhält mit bis zu 45 Prozent Zuschuss maximal 900.000 Euro. Beim Erreichen des Standards Effizienzgebäude 40 sind sogar 50 Prozent Förderung drin, insgesamt bis zu einer Million Euro. Das sind bis zu 450.000 Euro Förderung mehr, als bislang bei diesem Beispielgebäude möglich war.
Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz eröffnet den Zugang zu weiterem Fördergeld: Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf zehn Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Vorhaben. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.
Gelder für Einzelmaßnahmen
Für Bestandsgebäude sind auch energetische Einzelmaßnahmen förderfähig. Hier gab es bereits im Januar 2021 einige Änderungen: Die förderfähigen Kosten sind von 25 auf 15 Millionen Euro gesunken. Statt bis zu 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind jedoch nun maximal 1.000 Euro anrechenbar. Für Gebäude unter 75.000 Quadratmeter Nettogrundfläche bedeutet das eine bessere Förderung.
Die Fördersätze für die einzelnen Maßnahmen sind gleichgeblieben: Bei Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, gibt es 20 Prozent Zuschuss. Neue Heizungen erhalten je nach Technologie 20 bis 50 Prozent Förderung. Für Erneuerbare-Energien-Heizungen erhalten Sanierer beispielsweise erhalten 35 Prozent Zuschuss. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht er sich auf 40 Prozent. Wenn die neue Heizung auch noch eine alte Ölheizung ersetzt, steigt der Betrag um weitere zehn Prozentpunkte.
Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind unter anderem neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.
Auch für Einzelmaßnahmen können sich Eigentümer die Baubegleitung fördern lassen. Die förderfähigen Ausgaben sind hier gedeckelt auf fünf Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben.
Schritt hin zur Auflösung des Sanierungsstaus
Nichtwohngebäude rücken immer stärker in den Fokus der Sanierungsbemühungen. Sie stellen zwar nur weniger als 20 Prozent der Gebäude, sind aber für mehr als ein Drittel des Energieverbrauchs in dem Bereich verantwortlich. Bundesweit stehen vier bis fünf Millionen Nichtwohngebäude. In Baden-Württemberg sind es rund 440.000 – der Anteil kommunaler Gebäude beträgt dabei rund 7 Prozent, der Anteil von Unternehmen rund 93 Prozent.