Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Landgericht Baden-Baden die mündliche Verhandlung einer Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt im PFC-Skandal kurzfristig abgesagt. Die Begründung: Das außerordentlich hohe Publikumsinteresse lasse befürchten, dass die wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden können. Jetzt steht ein neuer Termin fest, der 14. März 2022, 9 Uhr.
Das Gericht hat die Zeit genutzt und den Fall weiterbearbeitet. Auf Basis der inzwischen erlangten Erkenntnisse geht die Klage in die nächste Runde – vor der Öffentlichkeit. Es geht um den flächenmäßig größten Umweltskandals Deutschlands, die Verunreinigung von knapp 60 Quadratkilometern Grundwasseroberfläche mit perfluorierten Chemikalien (PFC).
Seit einem Jahr ist viel geschehen: von einer Resolution aller Bürgermeister im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Wilfried Kretschmann über eine Einschätzung der Situation von der für Grundwasser zuständigen Referatsleiterin bei der Europäischen Union bis hin zur Planung der Gewässerbewirtschaftung für die nächste Periode in Baden-Württemberg.
Was sich genau getan hat in den letzten zwölf Monaten, darüber haben Experten in einem Pressevorgespräch am 09. März informiert. Mit dabei waren:
Olaf Kaspryk, Geschäftsführer Stadtwerke Rastatt, zur Situation der Trinkwasserversorgung
Dr. Dominik Greinacher, Anwalt der Klägerin, zum Stand der Klage
Dieter Eckert, Rechtsanwalt und Bürgermeister a. D., zur Gewässerbewirtschaftungsplanung
Lorena Rodriguez, zur PFC-Integration in die neue EU-Trinkwasserrichtlinie und PFC-Fragen.