Mehr Wärme und Wohnkomfort, weniger Heizkosten
Zukunft Altbau: Aufwand ist gering, Nutzen groß.
Unsanierte Altbauten haben meist einen hohen Heizenergiebedarf und eine schlechte CO2-Bilanz. Als Energiesparmaßnahme lohnt sich neben einer Fassadensanierung auch die Dämmung von Dachboden und Kellerdecke. Das verbessert das Wohnklima enorm und ist wirtschaftlich. In manchen Fällen ist es sogar gesetzlich gefordert. Darauf weist Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Der Aufwand ist sowohl bei der Dämmung des Dachbodens als auch bei der Kellerdeckendämmung vergleichsweise gering.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Bei einer Wärmedämmung denken Hauseigentümer meist an die Fassade. Doch ein effektiver Wärmeschutz lohnt sich auch beim Dachboden und der Kellerdecke. Mit einer Dämmung dieser Stellen steigern die Eigentümer ihren Wohnkomfort: Kalte Fußböden im Erdgeschoss und kalte Decken in der oberen Etage gehören dann der Vergangenheit an. Da die Energieverluste durch eine Dämmung erheblich gesenkt werden können, reduziert sich außerdem der Heizenergieverbrauch. Viele Maßnahmen rechnen sich nach wenigen Jahren.
Dachbodendämmung: warm im Winter, kühl im Sommer
Die Dachbodendämmung, auch Dämmung der obersten Geschossdecke genannt, bietet sich an, wenn der Speicher nicht beheizt wird. Sie verhindert, dass im Winter unnötig Heizwärme aus den Wohnräumen in den Speicher entweicht und im Sommer Hitze von oben in die Wohnräume eindringt. Am häufigsten kommt die Aufdeckendämmung zum Einsatz: Diese ist für versierte Heimwerker auch komplett in Eigenleistung möglich. Der Aufwand hält sich in Grenzen, oft sind nur zwei bis drei volle Tage Arbeitszeit nötig: Bei Bedarf wird zuerst eine Dampfbremsfolie verlegt und an allen Rändern dicht angeklebt, um Undichtigkeiten durch Fugen zu vermeiden. Danach kommen Dämmplatten oder Dämmmatten auf den Dachboden. Den Abschluss bilden Holzplatten, die den Speicher wieder begehbar machen.
Oft ist die Dämmung gesetzlich gefordert: Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Als gesetzliche Mindestvorgabe für die Dämmung gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin, was je nach Dämmstoff etwa 20 Zentimeter Dämmung entspricht. Frank Hettler von Zukunft Altbauempfiehlt, sogar dicker zu dämmen. Die Zusatzkosten sind fast immer geringer als die langfristige Heizkosteneinsparung. Auch wird der CO2-Ausstoß weiter reduziert.
Hat ein Dachboden bereits einen Mindestwärmeschutz zur Verhinderung von Bauschäden nach der DIN 4108-2, muss nicht zwingend nachgedämmt werden. Keine Anforderungen an die obersten Geschossdecken bestehen auch, wenn die Dachflächen den Mindestwärmeschutz erfüllen. Ausgenommen von der Regelung sind außerdem alle Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen die Eigentümer das Gebäude vor Februar 2002 bezogen haben. Sinnvoll ist eine gute Dämmung natürlich auch dort, zumal Eigentümer unmittelbar von der Dämmung profitieren.
Wie ein Dachboden richtig gedämmt wird, zeigen Fachleute in einem neuen Kurzfilm von Zukunft Altbau: www.youtube.com.
Häufig unterschätzt: Die Wirkung einer Kellerdeckendämmung
Neben dem Dach wird auch die Kellerdecke bei Dämmmaßnahmen häufig vernachlässigt oder schlicht vergessen. Sie empfiehlt sich, wenn die Kellerräume nicht als Wohnräume genutzt und deshalb unbeheizt sind. Sonst entweicht die Wärme aus dem Erdgeschoss in den Keller. „Eine Dämmung der Kellerdecke lohnt sich fast immer. Die Kosten sind überschaubar, der Einbau häufig unkompliziert und kann je nach Dämmstoff mit etwas handwerklichem Geschick auch dort selbst durchgeführt werden“, sagt Frank Hettler. Hauseigentümer profitieren nach einer Dämmung nicht nur von einem wärmeren Fußboden, sondern auch von einem bis zu zehn Prozent geringeren Energieverbrauch.
Meist wird die Kellerdecke von unten gedämmt. Leichte Dämmmaterialien wie etwa Hartschaumdämmungen aus Polystyrol oder Polyurethan und Mineralfaserdämmplatten lassen sich ankleben, schwerere Materialien wie Holzfaserdämmplatten werden angedübelt. Die Dämmstärke kann im Vergleich zu Dach und Fassade geringer ausfallen: Die geltende Energieeinsparverordnung fordert zum unbeheizten Keller einen U-Wert von 0,3 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Acht bis 12 Zentimeter reichen dafür aus. Erlaubt die Deckenhöhe eine dickere Dämmschicht, empfiehlt es sich auch hier, mehr Dämmstoff anzubringen. Das ist für den Geldbeutel und das Klima besser, rät Hettler. Zwei bis vier Zentimeter mehr eines guten Dämmstoffs machen das Bauteil langfristig zukunftsfähig und sichern einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro der KfW für die Einzelmaßnahme Kellerdecke.
Wer sich bezüglich des U-Wertes und der Dämmstärke unsicher ist, dem helfen Energieberater weiter. Sie wissen auch, was zu tun ist, wenn die Kellerdecke uneben ist oder Installationen den Weg versperren.