SLH und E-Bonus bieten Komplettpaket für die Vermarktung der THG-Quote – Minimaler Aufwand für Stadtwerke & EVUs
Auch im kommenden Jahr können Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Geld verdienen. Da Einzelpersonen nicht am Quotenhandel teilnehmen dürfen, können Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) als Mittler auftreten. Die SLH Smart Living Hub GmbH (SLH) bietet für interessierte Energieversorger ein Rundum-Sorglos-Paket an. Die SLH stellt ein fertiges, individuelles Template für die Website bereit, sammelt die Daten ein und bereitet diese für die Übergabe an das Umweltbundesamt vor.
Deutschland möchte bis 2045 klimaneutral sein. Während in einigen Branchen schon deutliche Fortschritte gemacht wurden, hängt der Verkehrssektor noch hinterher: Die Emissionen sind auf ungefähr demselben Niveau wie in den 1990er Jahren. Um hier entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Jahr 2021 die THG-Quote eingeführt. Unternehmen und Einzelpersonen, die CO2 mit Elektrofahrzeugen einsparen, können seit 2022 ihre Einsparungen an Mineralölkonzerne verkaufen und so Geld verdienen.
„Wir haben festgestellt, dass viele Stadtwerke noch nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen. Hier möchten wir eine niedrigschwellige Lösung für den schnellen Einstieg anbieten“, erklärt Elina Mykhailenko, Product Ownerin THG-Quotenhandel bei der SLH. „Mit E-Bonus als unserem empfohlenen Vermarkter profitieren Stadtwerke von stabilen Quoten und investieren gleichzeitig in soziale Projekte.“ Teilnehmende Stadtwerke & EVUs können sich aber genauso gut für einen Vermarkter ihrer Wahl entscheiden.
Für jedes gemeldete E-Auto zahlt E-Bonus an Stadtwerke und Energieversorger 100 Euro, für jeden E-Roller mit Fahrzeugschein ebenfalls 100 Euro und für ein E-Nutzfahrzeug 150 Euro. Noch profitabler sind große E-Fahrzeuge wie E-LKWs der Klasse N2 mit 1.130 Euro, Klasse N3 mit 1.670 Euro und E-Busse der Klasse M3 mit 3.600 Euro.
Erster Schritt: Kundendaten im Frontend sammeln
SLH entwirft gemeinsam mit Stadtwerken und EVUs ein passendes Kontaktformular für Endverbraucherinnen und -verbraucher. Dieses binden die Energieversorger auf ihrer Website ein. Interessierte Endnutzerinnen und Endnutzer geben mit geringem Aufwand ihre Daten ein und laden Bilder ihrer Fahrzeugscheine hoch. Das Ganze geschieht DSGVO-konform. Die Kundendaten gelangen nicht an Dritte und werden nur für den vorgesehenen Zweck verwendet.
Zweiter Schritt: Daten bearbeiten
Das Fachpersonal von SLH prüft die Daten und bereitet sie zum Übersenden an das Umweltbundesamt vor. Falls Kundendaten nicht lesbar oder unvollständig sind, übernimmt SLH die Kommunikation mit den Kunden. „EVUs und Stadtwerke haben im Moment viele Aufgaben auf ihrem Tisch. Mit unserem Angebot möchten wir ihnen ermöglichen, sich ohne großen Aufwand am THG-Quotenhandel zu beteiligen“, erklärt Elina Mykhailenko.
Dritter Schritt: Informationen an den Vermarkter übergeben
Einmal im Monat übergibt SLH die Datensätze an einen Vermarkter, der sie wiederum an das Umweltbundesamt weiterleitet. Stadtwerke und EVUs können den Vermarkter frei wählen. Entscheiden sie sich für E-Bonus, bringt das einen Vorteil: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, sondern nur einmalige Bearbeitungsgebühren. Diese sinken, je mehr Fahrzeuge registriert werden. Bei einem bis 49 Fahrzeugen sind es 50 Euro, bei 50 bis 249 Fahrzeuge 40 Euro, bei 250 bis 499 Fahrzeugen 30 Euro und ab 500 Fahrzeugen 20 Euro. Je mehr Kundinnen und Kunden die THG-Quote nutzen, desto günstiger wird es für das Stadtwerk oder den Energieversorger.
Instrumente der Bundesregierung nutzen
Durch das Angebot möchte die SLH gezielt kleinere und mittlere EVUs und Stadtwerke animieren, in den THG-Quotenhandel einzusteigen. Thomas Weiß, Geschäftsführer der SLH erklärt: „Wir bei der SLH sind von der Maßnahme der Bundesregierung überzeugt und wünschen uns, dass so viele Unternehmen wie möglich beim THG-Quotenhandel mitmachen. Dabei unterstützen wir sie.“