Wann man die staatliche Förderung erhält und wie hoch sie ist
Zukunft Altbau gibt einen Überblick über das neue Förderprogramm
Wer sich eine Photovoltaikanlage, eine Ladestation für ein Elektroauto und einen zusätzlichen Batteriespeicher zulegt, erhält ab sofort eine Förderung vom Staat. Am 26. September 2023 ist dazu das KfW-Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ gestartet. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Im Fördertopf sind insgesamt 500 Millionen Euro verfügbar. Die finanzielle Förderung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden vorgesehen. Sie müssen ein Elektroauto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben. Weitere Bedingungen sind unter anderem: Förderfähig ist nur die Anschaffung der Komponenten im Paket Der Förderantrag muss zudem vor der Bestellung aller drei Komponenten gestellt werden.
Fragen rund um energetische Sanierungen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Speichern zusammen mit Ladestationen für Elektroautos – auch Wallboxen genannt –, gibt es auch für die Installation durch einen Fachbetrieb Zuschüsse. Gedacht ist die finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden. Unternehmen können den Zuschuss nicht beantragen. Die Privatleute müssen in der Immobilie mit ihrem Erst-, Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann den Zuschuss nicht beantragen. Auch der Wohnsitz in einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft berechtigt nicht zu der Förderung. Gefördert werden zudem ausschließlich Vorhaben in bestehenden Wohngebäuden: Im Bau befindliche Neubauten scheiden aus. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits bewohnt sein.
Vor allem Personen auf dem Land profitieren
Ziel der Förderung ist, mit Solarstrom vom Dach, E-Auto und Batteriespeicher den Eigenstromverbrauch in den Haushalten zu erhöhen, die Abhängigkeit vom Stromversorger zu verringern und das Stromnetz zu entlasten. Aufgrund der Förderbedingungen werden vor allem Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer auf dem Land von den Zuschüssen profitieren. Dort gibt es viele Ein- und Zweifamilienhäuser. „Mehr Solarstrom für das Elektroauto ist im ländlichen Raum ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende“, sagt Richard Kaum, Bereichsleiter Nachhaltige Mobilität bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
Berücksichtigt werden sollte: Das Elektroauto muss rein batterieelektrisch betrieben werden. Plug-in-Hybridautos, die den Akku sowohl über das Stromnetz als auch über einen eigenen Verbrennungsmotor laden, erfüllen die Förderbedingungen nicht. Das E-Auto muss entweder bereits vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Auch mit einem Leasing-E-Auto können die Anforderungen des KfW-Programms erfüllt werden. Nutzer eines Dienstwagens werden nicht gefördert, auch wenn diese privat genutzt und geladen werden. Das E-Auto muss auf eine im Haushalt gemeldete Person zugelassen sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich. Das ist aber nur der Fall, wenn eine bidirektionale Ladestation angeschafft wird. Sie kann nicht nur Strom aus dem Haus aufnehmen, sondern auch an dieses wieder abgeben. Wer eine konventionelle Wallbox kauft, erhält maximal 9.600 Euro.
Die Förderung für die bidirektionale Wallbox beträgt 1.200 Euro, für eine konventionelle 600 Euro. Bei der Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Förderfähig ist eine Anlage zwischen fünf und zehn Kilowatt zu installierender Leistung. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind daher möglich. Die Kapazität des Hausspeichers muss zwischen fünf und zwölf Kilowattstunden liegen. Es gibt 250 Euro pro Kilowattstunde Kapazität, maximal 3.000 Euro.
Wichtig: Förderantrag vor der Bestellung abgeben
Für bereits installierte Komponenten im Eigenheim gibt es keine Fördergelder. „Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Interessenten müssen den Förderantrag vor der Bestellung abgeben.“ Auch gebrauchte Komponenten erfüllen die Förderbedingungen nicht: Es muss sich um fabrikneue Ware handeln.
Die Kombination des neuen Förderprogramms mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Wie lange der Fördertopf gefüllt sein wird, ist offen. Die Erfahrung zeigt: Das Interesse an Zuschüssen etwa für Wallboxen oder Solarstromspeicher war in den vergangenen Jahren sehr hoch. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu lange zögern, einen entsprechenden Antrag zu stellen, raten die Fachleute von Zukunft Altbau.
Informationen zum neuen Förderprogramm gibt es auch beim Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und seinen regionalen Zweigstellen: www.photovoltaik-bw.de