Vielleicht erinnern Sie sich? Vor ziemlich genau einem Jahr hat das Landgericht Baden-Baden die mündliche Verhandlung einer Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt im PFC-Skandal kurzfristig abgesagt. Die Begründung: Das außerordentlich hohe Publikumsinteresse lasse befürchten, dass die wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden können. Jetzt steht ein neuer Termin fest, der 14. März 2022, 9 Uhr.
Das Gericht hat die Zeit genutzt und den Fall weiterbearbeitet. Auf Basis der inzwischen erlangten Erkenntnisse geht die Klage in die nächste Runde – vor der Öffentlichkeit. Es geht um den flächenmäßig größten Umweltskandals Deutschlands, die Verunreinigung von knapp 60 Quadratkilometern Grundwasseroberfläche mit perfluorierten Chemikalien (PFC).
Seit einem Jahr ist viel geschehen: von einer Resolution aller Bürgermeister im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Wilfried Kretschmann über eine Einschätzung der Situation von der für Grundwasser zuständigen Referatsleiterin bei der Europäischen Union bis hin zur Planung der Gewässerbewirtschaftung für die nächste Periode in Baden-Württemberg.
Bei der Klage geht es um Schadensersatz von 6,5 Millionen Euro plus Ersatz von künftig noch entstehenden Kosten aus der PFC-Belastung. Da derartige Verunreinigungen in ganz Deutschland Thema sind, wird das Urteil bundesweit richtungsweisend und politisch relevant sein. Siehe auch: https://www.stadtwerke-rastatt.de/pfc