Umweltrecht-Experte analysiert die rechtlichen Konsequenzen des PFC-Skandals – staatlicher Schutz der Ressource Wasser ist gesetzlich verankert
RASTATT. Wer trägt die Verantwortung für den Schutz der Ressource Wasser – besonders wenn sie als Lebensmittelgrundlage zur Versorgung der Menschen dient? Mit Fragen wie dieser beschäftigt sich Dr. Wolfgang Köck, Professor für Umweltrecht an der Universität Leipzig, immer wieder. Der Jurist und Leiter des Departments für Umwelt- und Planungsrecht im Helmholtz-Zentrum begleitete das PFC-Symposium der Stadtwerke Rastatt und der Stadt Rastatt im vergangenen Jahr, bei dem die rechtlichen Aspekte aus der Grundwasserverunreinigung mit per- und polyfluoridierten Kohlenwasserstoffen (PFC) in Mittelbaden diskutiert wurden. In einer aktuellen wissenschaftlichen Arbeit analysiert er jetzt die Ergebnisse des letztjährigen Austauschs und bringt sie in einen juristischen Kontext. Seine wissenschaftliche Arbeit ist am 15. Dezember im bundesweiten und renommierten juristischen Fachmagazin „Neue Zeitschrift für Verwaltungs-recht“ (NVwZ) erschienen.
Eine Aufgabe für den Staat
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Expertenabhandlung lassen sich folgender-maßen zusammenfassen: Der Staat trägt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung dafür, dass die vorgegebenen Bewirtschaftungsziele der Grundwasserressourcen erreicht werden. Darunter sind im Wesentlichen zwei Aufgaben zu verstehen: Die Nutzung des Wassers soll so gesteuert werden, dass sie dem Gemeinwohl entspricht; zum anderen hat die öffentliche Hand den Schutz des Wassers vor Verschmutzung sicherzustellen, damit es dauerhaft in der erforderlichen Qualität zur Verfügung steht. Oberste Priorität bei der Grundwasserbewirtschaftung hat dabei die Gewinnung von Trinkwasser. Die in Mittelbaden bestehende große Flächenbelastung mit PFC und die dadurch ausgelösten Verunreinigungen des Grundwassers sind daher nach den Ergebnissen von Professor Köck mit Handlungspflichten für die öffentliche Hand verbunden. Dazu gehört auch zu verhindern, dass sich die bekanntlich nicht abbaubaren PFC-Verunreinigungen mit dem Grundwasser in Richtung des Rheins ausbreiten. Aus Sicht von Professor Köck ist eine PFC-bezogene Strategie gegen Gewässerverschmutzung dringend erforderlich. „Es ist gut und wichtig, dass der Schutz der Ressource Wasser und somit des Trinkwassers gesetzlich sehr stark reguliert ist“, informiert Professor Köck. In seiner wasser-rechtlichen Beurteilung des PFC-Skandals stützt er sich auf mehr als zehn nationale und europäische Gesetze – allen voran auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Finanzierungsfragen weiterhin ungeklärt
Für Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, ist diese Veröffentli-chung ein erneutes Signal in Richtung öffentliche Hand: „Professor Köcks Ab-handlung beantwortet wichtige Rechts- und Haftungsfragen für die PFC-Umweltschäden. Jetzt steht es schwarz auf weiß, was ich von unserer Landes-regierung immer wieder gefordert habe.“ Er sieht eindeutig den klaren Handlungsauftrag dokumentiert, der aus der Kontrollfunktion für die Grundwasserressourcen hervorgeht. „Bei einer solch großen flächenmäßigen Belastung sehe ich es als staatlichen Auftrag, die Grundwasserqualität präventiv zu sichern und verunreinigtes Grundwasser zu sanieren“, hält Olaf Kaspryk fest. Als Verantwortlicher für die Trinkwasserversorgung in der Stadt Rastatt setzt er sich seit Bekanntwerden der PFC-Verunreinigungen im Jahr 2013 dafür ein, das Land in die Pflicht zu nehmen – bisher vergeblich. Um die Menschen in Rastatt weiterhin mit einwandfreiem und sauberem Trinkwasser zu versorgen, haben die Stadtwerke Rastatt von Anfang an konsequent gehandelt: Sie haben ein ganzes Maßnahmenpaket in die Wege geleitet; die Ertüchtigung des Wasserwerks Rauental mit hocheffizienten Aktivkohlefiltern ist nur ein Beispiel. Beim erst kürzlich abgehaltenen Workshop des Umweltbundesamts zum Thema PFC-Sanierungsmanagement galt Rastatt sogar als Modellregion: Die Erfahrungen aus den hier initiierten Forschungsarbeiten gehen in die PFC-Arbeitshilfen mit ein.
Doch wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Derzeit werden zivilrechtliche Ansprüche von mehreren Gemeinden und Körperschaften gegenüber dem vermutlichen Verursacher aufgestellt. Doch aktuell tragen alle Rastatter Bürgerinnen und Bürger einen Teil der Investitionen für das Maßnahmenbündel über schrittweise steigende Trinkwasserpreise – bislang müssen über sechs Millionen Euro finanziert werden. „Als Stadtwerk haben wir einen klaren Versorgungsauftrag, dem wir gerecht werden müssen“, betont Olaf Kaspryk und ergänzt: „Doch andererseits stellt sich auch die Frage, wer für die Folgen von diesen Umweltdelikten aufkommen muss. Das werden wir nun gerichtlich klären lassen.“ Mein subjektives Gerechtigkeitsempfinden lässt für mich nur den Schluss zu, dass sich das Land bei dieser existenziellen und generationsübergreifenden Frage nicht aus der Verantwortung ziehen darf.“ Die Sichtweise eines anerkannten Umweltrechtsexperten bestärkt ihn, erneut weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Verantwortung und Konsequenzen wieder an die richtige Instanz zu geben. Olaf Kaspryk regt daher an, in Professor Köcks juristischer Analyse die Grundlage zu sehen, wie künftig Rechts- und Haftungsfragen im Grundwasserressourcenschutz auf nationaler Ebene klarer beurteilt und beantwortet werden können.