Der für 26. März angesetzte Termin fällt aus wegen Pandemiegeschehen
RASTATT. Das Landgericht Baden-Baden hat am heutigen Nachmittag (24. März) den für Freitag (26. März) bestimmten Präsenztermin in einem Verfahren der Stadtwerke Rastatt gegen die Umweltpartner Vogel AG abgesagt. Die Verhandlung wird verschoben. Als Grund hierfür gibt das Landgericht in seiner Pressemitteilung an, dass die wegen der Pandemie erforderlichen Hygienemaßnahmen bei dem außerordentlich hohen Publikumsinteresse nicht eingehalten werden könnten.
Bei dem Verfahren geht es um zivilrechtliche Ansprüche von über 6,5 Millionen Euro aus einer Belastung des Grundwassers im Raum Rastatt mit perfluorierten Chemikalien (PFC). Die Stadtwerke Rastatt haben einen Kompostunternehmer aus Baden-Baden auf Schadensersatz verklagt. Er hat nach Auffassung der Klägerin die Verunreinigung des Grundwassers verursacht, indem er PFC-belastete Schlämme aus der Papierindustrie über Jahre mit Kompost vermischt auf Ackerflächen ausgebracht hat. Die Stadtwerke Rastatt mussten bislang bereits etliche Millionen Euro investieren, um das Ausmaß der Verunreinigung zu erforschen, einen interkommunalen Zusammenschluss mit der Wasserversorgung Gaggenaus zu realisieren und ihre Wasserwerke umzubauen. Weitere Kosten fallen Jahr für Jahr an, um das PFC aus dem Grundwasser herauszufiltern, damit die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden kann. Was die Stadtwerke Rastatt hier betreiben, ist eine systematische Grundwassersanierung über viele Jahrzehnte.
Hintergrundinformationen zu zivilrechtlichen Ansprüchen aus der Belastung des Grundwassers im Raum Rastatt mit perfluorierten Chemikalien finden Sie hier.